3.8.2. Einführung Urheber- und Markenrecht
Öffentlich geförderte Projekte sollen Lösungen für gesellschaftliche Probleme entwickeln und in bestehenden Strukturen (Behörden, Schulen, Unternehmen) möglichst verankern. Eine exklusive Nutzung der Projektergebnisse durch den Projektträger ist - ebenso wenig wie eine wirtschaftliche Verwertung - also von vornherein nicht vorgesehen.
Allerdings macht es Sinn, sich über die Möglichkeiten des Urheber. und Markenrechts beraten zu lassen. So verhindert man, dass andere das eigene Projekt schlecht kopieren und damit den eigenen Namen und die Arbeit abwerten könnten.
Eine Einführung liefert das E-Book "gutes einfach verbreiten" auf openTransfer.de, ein Projekt der gemeinnützigen Stiftung Bürgermut in Kooperation mit der Bertelsman Stiftung.
Quelle: http://www.opentransfer.de/1236/urheber-und-markenrechte/, Zugriff 20.3.15